Drei Angaben gehören nebeneinander

  • Anforderung: Was verlangt dieses Los genau? Fundstelle festhalten.
  • Eigener Beleg: Welche vorhandene Unterlage belegt genau diese Angabe?
  • Vorlagezeitpunkt: Mit Angebot, Teilnahmeantrag oder erst auf Anforderung?

Es gibt dafür keine allgemeine Pflichtliste mit einer festen Referenzanzahl, ISO-Zertifizierung oder Umsatzgrenze. Maßgeblich sind die Vorgaben des konkreten Verfahrens.

Vollständig fiktiv · ein Los, zwei vorhandene Referenzen

Los 2: Unterhaltsreinigung eines Verwaltungsgebäudes

Das Los umfasst 4.800 m² Objektfläche mit Büros, Sanitär- und Verkehrsbereichen. Für den Referenzabgleich gelten im Beispiel diese frei gewählten Vorgaben:

Art und Umfang
Eine Referenz zur Unterhaltsreinigung mit Büros, Sanitär und Fluren; mindestens 4.000 m² gereinigte Objektfläche, keine Jahresreinigungsmenge.Fundstelle: fiktive Eignungsanforderungen, Nr. 2.1.
Leistungszeit
Mindestens zwölf zusammenhängende Leistungsmonate vollständig innerhalb 01.11.2023–31.10.2026.Fundstelle: fiktive Eignungsanforderungen, Nr. 2.2.
Form und Zeitpunkt
Formblatt R2 mit dem Angebot: Leistungsart, Objektfläche, Leistungszeit, Auftragswert und Empfänger. Eine zusätzliche Auftraggeberbestätigung erst auf gesonderte Anforderung, innerhalb der dann gesetzten Frist.Fundstellen: fiktives R2 und Angebotsaufforderung, Nr. 3.

Belegt = passender Beleg vorhanden · offen = Angabe unvollständig oder nicht vergleichbar · fehlt = verlangte Unterlage liegt nicht vor. Das sind Belegstände, keine Eignungsurteile.

Referenz A · Verwaltungsobjekt

4.600 m² Objektfläche

Leistungsart Belegt
R2 und Leistungsbeschreibung nennen Unterhaltsreinigung von Büros, Sanitär und Fluren.
Objektfläche Belegt
R2 und Flächenanlage: 4.600 m² gereinigte Objektfläche, damit über den geforderten 4.000 m².
Leistungszeit Belegt
R2 und Leistungsbericht: 01.01.2024–31.12.2025. Die 24 zusammenhängenden Monate liegen vollständig im geforderten Fenster.
Formblatt Belegt
R2 ist vollständig vorbereitet, im Beispiel auch mit Auftragswert und Empfänger. Kundendaten werden hier nicht abgebildet.

Nächster Schritt: R2 mit dem Angebot vorlegen. Eine gesonderte Bestätigung ist im Beispiel jetzt noch nicht gefordert.

Referenz B · Bürokomplex

1,2 Mio. m² Jahresmenge

Leistungsart Belegt
Die Leistungsübersicht belegt Unterhaltsreinigung von Büros, Sanitär und Fluren.
Objektfläche Offen
Die Übersicht nennt nur 1,2 Mio. m² Jahresmenge. Die gereinigte Objektfläche ist daraus nicht belegt.
Leistungszeit Offen
Die Übersicht enthält keinen Beginn und kein Ende der erbrachten Leistung. Zwölf Monate im geforderten Fenster lassen sich damit nicht nachweisen.
Formblatt Fehlt
Vorhanden ist nur die Leistungsübersicht. R2 mit allen geforderten Angaben ist noch nicht erstellt.

Nächster Schritt: Objektfläche und Leistungszeit aus passenden eigenen Unterlagen prüfen; R2 vor der Angebotsabgabe vervollständigen.

Ergebnis für dieses Los: A belegt die hier geforderte Referenz und ist für die Vorlage vorbereitet. Bei B sind die Tätigkeit belegt, Fläche und Zeitraum offen, das Formblatt fehlt. Die größere Zahl ändert daran nichts.

Eine Jahresmenge zählt wiederholte Reinigung mit. Ohne belegte Flächen- und Turnusgrundlage lässt sie sich nicht in die verlangte Objektfläche umrechnen. „Nicht belegt“ bedeutet weder „ungeeignet“ noch automatisch „ausgeschlossen“.

Was Sie vor der weiteren Angebotsarbeit klären

  • Eigene Unterlage fehlt: Verantwortlichkeit festlegen und den Beleg rechtzeitig beschaffen oder das geforderte Formblatt aus belegbaren Angaben ausfüllen.
  • Vorgabe ist unklar: Fundstelle nennen und über den vorgesehenen Kommunikationsweg fragen, etwa: „Bezieht sich Nr. 2.1 auf die gereinigte Objektfläche oder die Jahresreinigungsmenge?“
  • Zeitpunkt prüfen: „Auf Anforderung“ und „mit dem Angebot“ getrennt behandeln. Nicht auf eine spätere Nachforderung vertrauen.

Übertragen Sie für Ihr Los dieselben vier Punkte in Ihre eigene Prüfung: Anforderung mit Fundstelle → eigener Beleg → belegt/offen/fehlt → Vorlagezeitpunkt. Erst der vollständige Abgleich macht die Lücke bearbeitbar.

Für welche Verfahren gelten die Rechtsquellen?

Die VgV-Aussagen gelten in deren Anwendungsbereich bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsvergaben nach Teil 4 GWB. Für nationale Unterschwellenverfahren, Sektoren- oder Bauvergaben können andere Regeln gelten. Der Abgleich ist eine praktische Arbeitsmethode; die fiktiven Mindestwerte und Vorlagewege sind keine allgemeinen Vergaberegeln.

Quellen und Einordnung

§ 46 VgV: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ↗

Absatz 3 Nummer 1 beschreibt Referenzen als möglichen Erfahrungsbeleg, unter anderem mit Wert, Leistungszeit und Empfänger. Die hier gewählten Flächen, Mindestmonate und Formblätter sind eigene fiktive Vorgaben; sie stammen nicht aus der Norm.

§ 48 VgV: Beleg der Eignung ↗

Absatz 1 verlangt Angaben zu den geforderten Unterlagen und ihrem Vorlagezeitpunkt. Die Norm ist keine pauschale Erlaubnis, fehlende Unterlagen später einzureichen. Für das Beispiel sind beide Vorlagewege ausdrücklich festgelegt.

§ 122 GWB: Eignung ↗

Absätze 2 bis 4: konkret festgelegte Eignungskriterien, Eigenerklärungen als Soll-Regel sowie auftragsbezogene und angemessene Kriterien und Nachweise. Der praktische Belegabgleich hier ersetzt keine Prüfung der Zulässigkeit einer konkreten Anforderung.

Eigene praktische Prüfhilfe von MerKalku / IntelligenzWerk UG (haftungsbeschränkt), mit KI-Unterstützung erstellt. Quellen abgerufen am . Beispiele sind ausdrücklich fiktiv. Der Fall prüft ausschließlich den beschriebenen Referenzbeleg. Weitere Eignungskriterien und Angebotsbestandteile bleiben gesondert zu prüfen.

Korrekturhinweise: info@merkalku.de.