Erst die Legende, dann die Rechnung
Ein Eintrag wie „5“, „M1“ oder „J2“ ist ohne die zugehörige Legende nicht eindeutig genug. Lesen Sie die Erläuterung in genau diesem Leistungsverzeichnis. Prüfen Sie auch, ob die Angabe für die Bodenreinigung, die Oberflächenreinigung oder eine andere einzelne Tätigkeit gilt.
Die RAL-Musterausschreibung zeigt beispielsweise getrennte Kennzeichnungen für wöchentliche, monatliche und jährliche Arbeiten. Daraus folgt keine allgemeingültige Abkürzung für jede Ausschreibung. „Täglich“ kann sich je nach Unterlagen auf festgelegte Betriebstage oder auf alle Kalendertage beziehen.
Unsere praktische Empfehlung: Nehmen Sie eine konkrete Position und lesen Sie Raum, Tätigkeit, Turnus und Preisblatteinheit zusammen. Das ist hilfreicher, als mit einer pauschalen Jahreszahl für das ganze Objekt zu starten.
Drei Angaben, die zusammenpassen müssen
- Leistung: Was wird auf welcher Fläche ausgeführt? Unterschiedliche Tätigkeiten können im selben Raum unterschiedliche Intervalle haben.
- Zeitraum: Geht es um eine Woche, einen Monat, ein Vertragsjahr oder einen kürzeren Abschnitt? Gibt es dafür vorgegebene Reinigungstage oder Jahresfaktoren?
- Einheit: Erwartet das Preisblatt einen Preis je Reinigung, je m² und Reinigung, je Monat oder für eine bereits vorgegebene Jahresmenge?
Eine Jahresreinigungsfläche ist eine über die Ausführungen aufsummierte Menge. Sie ist nicht mit der einmal vorhandenen Bodenfläche gleichzusetzen. Ebenso ist ein vorgegebener Bewertungsfaktor nicht automatisch eine exakte Einsatzplanung für jedes Vertragsjahr.
Erfundenes Rechenbeispiel · keine Branchenwerte
Ein ungeprüfter Faktor macht 6.000 m² Unterschied
In diesem Beispiel nennt das LV für eine Bodenreinigung fünfmal pro Woche während der Nutzungszeit. Die zugehörigen Kalkulationsvorgaben legen für das Angebotsjahr ausdrücklich 200 Ausführungen fest. Die Fläche beträgt 100 m².
Ungeprüft mit 52 Wochen:
100 m² × 5 × 52 = 26.000 m²
Mit dem vorgegebenen Jahresfaktor:
100 m² × 200 = 20.000 m²
Das sind 6.000 m² beziehungsweise 30 % mehr Mengenansatz, obwohl Raum und Tätigkeit identisch bleiben. Die 200 Ausführungen sind hier eine erfundene Vorgabe, keine Empfehlung für andere Objekte.
Ihr nächster Schritt: Jahresfaktor mit Fundstelle markieren und prüfen, ob die 20.000 m² bereits im Preisblatt stehen. Bei einer abgefragten Jahresmenge den Turnus nicht noch einmal multiplizieren. Gibt das Preisblatt eine Monatspauschale oder eine andere Einheit vor, diese beibehalten.
Warum „pro Woche × 52“ nicht immer passt
Ein Vertragsbeginn mitten im Jahr, unterschiedliche Ausführungstage oder besondere Regelungen für Ferien und Feiertage können eine andere Betrachtung erfordern. Ziehen Sie solche Tage nicht automatisch ab: Entscheidend ist, was für die betreffende Leistung festgelegt wurde. Auch in einem geschlossenen Gebäude können einzelne Arbeiten vorgesehen sein.
Ist eine Jahresmenge oder ein Faktor für die Angebotserstellung vorgegeben, ersetzen Sie ihn nicht eigenmächtig durch eine eigene Kalenderrechnung. Ein Vergleich kann eine Unklarheit aufdecken; er ist noch keine Erlaubnis, das vorgegebene Preisblatt zu ändern.
Kontrolltermin oder Reinigungsgang?
Bei ergebnisorientierter Reinigung kann eine Zeitangabe festlegen, wann ein vereinbarter Sauberkeitszustand vorliegen oder kontrolliert werden muss. Das ist nicht automatisch die Zahl der tatsächlichen Ausführungen. Lesen Sie deshalb, ob die Position ein Ergebnis, eine Kontrolle oder eine konkrete Tätigkeit fordert. Auch ein ergebnisorientierter Vertrag kann einzelne verbindliche Reinigungsintervalle enthalten – diese bleiben zu beachten.
Was tun, wenn die Angaben widersprechen?
Notieren Sie die betroffene Position und die beiden Fundstellen: beispielsweise „Raumbuch, Raum 1.12: dreimal wöchentlich“ und „Preisblatt, Position 4: anderer Jahresfaktor“. Stellen Sie über den für das Verfahren vorgesehenen Kommunikationsweg eine konkrete Rückfrage und berücksichtigen Sie die dort genannten Fristen.
Bis zur Klärung bleibt die Annahme offen. Überprüfen Sie nach einer Antwort oder neuen Dateiversion auch die davon betroffenen Mengen und Summen.
Quellen und Einordnung
RAL GGGR: Unterhaltsreinigung in Verwaltungs- und Bürogebäuden (PDF) ↗
Ältere Musterausschreibung, Stand September 2015. Die Legende auf der gedruckten Seite 33 unterscheidet wöchentliche, monatliche, jährliche und bestellte Leistungen. Hier nur als Beispiel für eine Turnuslegende verwendet, nicht als aktuelle Rechts- oder Vertragsvorgabe. Rechnung und Prüfschritte unten sind eigene Darstellungen.
RAL GGGR: Ergebnisorientierte Reinigung – ein Vorteil? (PDF) ↗
Ausgabe Oktober 2024. Beschreibt Qualitätsanforderungen, Kontrollen und Spielräume der ergebnisorientierten Reinigung. Keine dort genannten Einzelintervalle werden als allgemeine Vorgabe übernommen.