Stundenlohn und Stundenpreis brauchen dieselbe Zeitbasis

Der Bruttostundenlohn beschreibt das Entgelt der beschäftigten Person vor deren Abzügen. Arbeitgeberkosten kommen hinzu. Der Stundenverrechnungssatz ist der für die Kundenleistung kalkulierte Betrag: Er muss die dafür angesetzten Kosten tragen und den geplanten Überschuss ermöglichen.

Vergleichen Sie einen Netto-Angebotspreis ohne Umsatzsteuer mit den dazugehörigen betrieblichen Kosten je Leistungsstunde. „Netto“ meint hier den Kundenpreis, nicht den Nettolohn der Reinigungskraft.

Fiktives Rechenbeispiel · keine Lohn- oder Preisempfehlung

28 € minus 18 €: Warum daraus keine 10 € Gewinn werden

Für einen vereinfachten Zeitraum bezahlen Sie 100 Personenstunden zu je 18 € brutto. Davon stehen im Beispiel 80 Stunden für die kalkulierte Kundenleistung zur Verfügung; 20 Stunden entfallen auf bezahlte Abwesenheit. Die 80/100-Verteilung ist frei gewählt, kein Branchenwert.

Bruttolohn für den gesamten Zeitraum
100 h × 18 € = 1.800 €
Bruttolohnanteil je Leistungsstunde
1.800 € ÷ 80 h = 22,50 €/h
Vom angesetzten Netto-Stundenpreis verbleiben
28 € − 22,50 € = 5,50 €/h

Aus diesen 5,50 € müssten noch Arbeitgeberabgaben und alle weiteren bislang fehlenden Kosten getragen werden. Ob überhaupt Gewinn bleibt, ist damit offen. Der Ansatz von 28 € ist durch diese Rechnung noch nicht freigegeben.

Prüfen Sie jetzt Ihren eigenen Ansatz: Wurde der Lohnaufwand durch alle bezahlten Stunden geteilt, obwohl weniger Stunden für die kalkulierte Leistung verfügbar sind? Dann muss die Zeitbasis zuerst korrigiert werden.

Was muss Ihr Stundenverrechnungssatz zusätzlich tragen?

Gehen Sie diese vier Bereiche in Ihrer bestehenden Kalkulation durch. Markieren Sie fehlende Ansätze und prüfen Sie zugleich, was bereits enthalten ist.

  1. Personal über den Bruttolohn hinaus: Arbeitgeberanteile, Umlagen, Unfallversicherung und gegebenenfalls Zuschläge. Die für Tätigkeit und Vertragslaufzeit geltenden Lohnvorgaben gehören in die zugrunde gelegten Personalkosten.
  2. Objektbezogener Aufwand: Reinigungsmittel, Geräte, Objektleitung und erforderliche Wege- oder Rüstzeiten. Ordnen Sie jeweils zu, ob der Aufwand im Zeitansatz, im Kostensatz oder in einer gesonderten Preisposition steckt.
  3. Betriebskosten: etwa Verwaltung, Disposition, Versicherungen und die Arbeit der Inhaberin oder des Inhabers, soweit diese noch nicht in den angesetzten Kosten berücksichtigt ist.
  4. Risiko und geplanter Gewinn: als bewusste Ansätze. Der Rest zwischen Lohn und Kundenpreis ist dafür kein verlässlicher Ersatz.

Jeden Aufwand nur einmal berücksichtigen: Im Beispiel sind die 20 bezahlten Abwesenheitsstunden bereits über die 1.800 € und den Divisor von 80 Stunden erfasst. Dafür wäre ein weiterer pauschaler Ausfallzuschlag eine Doppelzählung. Dasselbe gilt für Rüstzeiten, die schon im Leistungswert enthalten sind.

Was bedeutet das für ein vorgegebenes Ausschreibungs-Preisblatt?

Verlangt das Preisblatt eine Monatspauschale oder einen Preis je m², bleibt Ihr Stundenverrechnungssatz zunächst eine interne Kalkulationsgrundlage. Er ersetzt die geforderte Einheit nicht. Prüfen Sie, welche Leistung und Menge der Preis abdecken soll und ob besondere Leistungen gesondert ausgewiesen werden.

Auch ein sorgfältiger Stundensatz kann einen zu knappen Zeitansatz nicht ausgleichen. Gleichen Sie deshalb Reinigungszeit und Turnus beziehungsweise Jahresmenge ab, bevor Sie den Preis in die vorgesehene Position übertragen.

Drei Fragen vor der Preisfreigabe

  1. Welche eigenen Zahlen belegen meinen Satz? Nutzen Sie Lohnabrechnung, Kostenübersicht und Zeitaufzeichnungen aus einem zusammenpassenden Zeitraum. Berücksichtigen Sie für das neue Angebot bekannte Änderungen. Die Handwerkskammer Konstanz empfiehlt für die Kostenbasis zwölf Monate, um Schwankungen zu glätten.
  2. Wie viele Leistungsstunden tragen diese Kosten? Erfassen Sie alle Zeiten als Personenstunden. Trennen Sie die gesamten bezahlten Stunden von den Stunden, die davon für die kalkulierte Kundenleistung verfügbar sind. Kosten und Stunden müssen denselben Zeitraum und Leistungsumfang betreffen.
  3. Ist jeder Kostenbereich genau einmal abgedeckt? Fehlt ein Ansatz oder ist seine Zuordnung unklar, bleibt die Preisprüfung offen. Bei einem vergleichbaren laufenden Objekt zeigt die Nachkalkulation, ob Ihre Annahmen tatsächlich aufgehen.

Für das nächste Angebot brauchen Sie zunächst drei belastbare Angaben: Ihre Kostenbasis, die dazugehörigen Leistungsstunden und die geforderte Preiseinheit. Fehlt eine davon, klären Sie diese Lücke vor der Preisfreigabe.

Quellen und Einordnung

Handwerkskammer Konstanz: Wie setzt sich eine Handwerkerstunde zusammen? ↗

18.11.2025, Abschnitte 2 bis 5: betriebliche Kosten, produktive Stunden und geeignete Datenbasis. Allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlage; keine Preisempfehlung für Reinigungsaufträge.

Handwerkskammer zu Leipzig: Kostenrechnung und Kalkulation ↗

05.01.2026: Verbindung von Kosten und produktiver Kapazität sowie Abgleich mit der Nachkalkulation. Die Rechenwerte dieser Arbeitshilfe sind von MerKalku frei gewählte Beispiele.

BIV: Empfehlungen für die Beauftragung, Januar 2026, Seiten 9 und 12 ↗

Branchenspezifische Einordnung lohngebundener Kosten sowie des Zusammenhangs zwischen Stundenverrechnungssatz und Objektleistung. An private Auftraggeber gerichtet; die dort genannten Aufschläge werden hier nicht als allgemeine Kalkulationsregel übernommen.

Eigene praktische Prüfhilfe von MerKalku / IntelligenzWerk UG (haftungsbeschränkt), mit KI-Unterstützung erstellt. Quellen abgerufen am . Beispiele sind ausdrücklich fiktiv. Maßgeblich bleiben die konkreten Verfahrensunterlagen; diese kurze Hilfe deckt nicht sämtliche Anforderungen eines Angebots ab.

Korrekturhinweise: info@merkalku.de.